Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://studiumplus.de/ veröffentlichte Website des Wissenschaftlichen Zentrums Duales Hochschulstudium der Technischen Hochschule Mittelhessen. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der HVBIT, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen findet gegenwärtig statt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Nach der abgeschlossenen Ist-Stand-Erfassung nicht barrierefreier Inhalte werden diese in einem zweiten Schritt bestmöglich barrierefrei gestaltet.
Unvereinbarkeit mit der HVBIT
Nach der Ist-Stand-Erfassung von Inhalten, die mit der HVBIT unvereinbar sind, werden diese hier aufgelistet.
Unverhältnismäßige Belastung
Nach der abgeschlossenen Ist-Stand-Erfassung von Inhalten mit unverhältnismäßigen Belastungen werden diese hier aufgelistet.
Kein Anwendungsfall
Nach der abgeschlossenen Ist-Stand-Erfassung werden entsprechende Inhalte hier aufgelistet.
Geplante Maßnahmen
Nach der abgeschlossenen Ist-Stand-Erfassung werden entsprechende Inhalte hier aufgelistet.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 23. Oktober 2023 erstellt und zuletzt am 23. Oktober 2023 überprüft und aktualisiert.
Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an: Janika Wiesner, Technische Hochschule Mittelhessen – Wissenschaftliches Zentrum Duales Hochschulstudium, Telefon 06441-2041-208.
Barrieren melden
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine
zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und
Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 – 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de