Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://studiumplus.de/ veröffentlichte Website des Wissenschaftlichen Zentrums Duales Hochschulstudium der Technischen Hochschule Mittelhessen. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der HVBIT, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von der Überwachungsstelle des Landes Hessen, des Regierungspräsidiums Gießen im Zeitraum vom 11. Januar bis 17. Januar 2024 vorgenommenen Bewertung durch eine vereinfachte Überprüfung nach den Anforderungen der WCAG 2.1.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor
genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der HVBIT

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der HVBIT aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Maßnahmen:
StudiumPlus arbeitet sukkzessive daran, die Mängel zu beheben.

Zeitplan:
StudiumPlus strebt an, die Mängel innerhalb der Möglichkeiten bis zum 30. September 2024 zu beheben.

Barrierefreie Alternative
Bei Fragen zu den nicht barrierefreien Inhalte können sich Interessierte gerne per E-Mail an marketing@studiumplus.de wenden.

Geplante Maßnahmen

Redaktionelle, grafische und die Programmierung betreffende Änderungen an der Homepage sind sukkzessive bis 30. September 2024 geplant.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23. Oktober 2023 erstellt und zuletzt am 05. März 2024 überprüft und nach nach den Anforderungen der WCAG 2.1. aktualisiert.

  • Detaillierte Auflistung der Mängel ergänzt
  • Geplante Maßnahmen ergänzt

Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an: Janika Wiesner, Technische Hochschule Mittelhessen – Wissenschaftliches Zentrum Duales Hochschulstudium, Telefon 06441-2041-208.
Barriere melden

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine
zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und
Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 – 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de

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