Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://studiumplus.de/ veröffentlichte Website des Wissenschaftlichen Zentrums Duales Hochschulstudium der Technischen Hochschule Mittelhessen. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der HVBIT, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen findet gegenwärtig statt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Nach der abgeschlossenen Ist-Stand-Erfassung nicht barrierefreier Inhalte werden diese in einem zweiten Schritt bestmöglich barrierefrei gestaltet.

Unvereinbarkeit mit der HVBIT

Nach der Ist-Stand-Erfassung von Inhalten, die mit der HVBIT unvereinbar sind, werden diese hier aufgelistet.

Unverhältnismäßige Belastung

Nach der abgeschlossenen Ist-Stand-Erfassung von Inhalten mit unverhältnismäßigen Belastungen werden diese hier aufgelistet.

Kein Anwendungsfall

Nach der abgeschlossenen Ist-Stand-Erfassung werden entsprechende Inhalte hier aufgelistet.

Geplante Maßnahmen

Nach der abgeschlossenen Ist-Stand-Erfassung werden entsprechende Inhalte hier aufgelistet.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23. Oktober 2023 erstellt und zuletzt am 23. Oktober 2023 überprüft und aktualisiert.

Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an: Janika Wiesner, Technische Hochschule Mittelhessen – Wissenschaftliches Zentrum Duales Hochschulstudium, Telefon 06441-2041-208.
Barrieren melden

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine
zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und
Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 – 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de

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