Prüfungsausschuss

Gemäß § 15 der Allgemeinen Bestimmungen für Bachelor- und Masterprüfungsordnungen der Technischen Hochschule Mittelhessen wird für die Bachelor- und Masterstudiengänge ein Prüfungsausschuss gebildet.

Amtszeiten:

  • 3 Jahre für Professoren
  • 1 Jahr für Studierende

Zusammensetzung:

  • 3 Professoren
  • 2 Studierende

Aufgaben gemäß § 15a:

Bestellung der Prüferinnen und Prüfer sowie der Beisitzerinnen und Beisitzer;
im Einvernehmen mit dem Dekanat die Festsetzung von Prüfungsterminen und Meldefristen;
Zulassungen zu Modulen und Leistungen;
Entscheidung über alternative Prüfungsformen nach § 6 Abs. 6 und 7;
Entscheidung über Versäumnis und Rücktritt nach § 11;
Entscheidung über Täuschung, Störung und Ordnungsverstoß nach § 11a;
Entscheidung über Bestehen oder Nichtbestehen von Prüfungen nach § 12;
Entscheidung zu Wiederholungen von Prüfungen und Anrechnung von Fehlversuchen nach § 13;
Anrechnung von Modulen und Leistungen sowie der Praxisphase nach § 14.
Der Prüfungsausschuss kann Aufgaben an die oder den Vorsitzenden übertragen und sich bei Durchführung seiner Aufgaben, insbesondere für die laufende Prüfungsverwaltung, der dafür zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Fachbereich bedienen.

Entscheidungen des Prüfungsausschusses erteilt die oder der Vorsitzende bzw. ihre oder seine Stellvertreterin oder Stellvertreter.

 

Mitglieder des Prüfungsausschuss:

Professoren & Mitarbeiter:

  • Prof. Dr. Pia Robinson (Vorsitzende)
  • Prof. Dr. Jens Hoßfeld
  • Prof. Dr. Sergej Kovalev
  • Carina Kraft (Beisitzerin)

Studierende:

  • Julie Brettnacher
  • Paul Höschler